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OFD Koblenz - S 0295 A-St 35 1

Nichtberücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben in einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG als offenbare Unrichtigkeiten im Sinne des § 129 AO

Mit (Vorinstanz ) – hat der BFH entschieden, dass eine von Amts wegen zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit vorliegt, wenn das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung übersieht, dass der Steuerpflichtige in seiner vorgelegten Gewinnermittlung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum erklärten und im Umsatzsteuerbescheid erklärungsgemäß berücksichtigten Umsatzsteuerzahlungen nicht als Betriebsausgabe erfasst hat (Anschluss an , BFH/NV 2007, 2056).

In dem entschiedenen Fall war die gezahlte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig, da der Steuerpflichtige seine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte. Der BFH nahm deshalb ein mechanisches Übersehen an, weil in den betreffenden Jahren Umsatzsteuerzahlungen bei der Umsatzsteuerfestsetzung berücksichtigt worden seien. Dass die tatsächlich als Betriebsausgabe abzugsfähige Umsatzsteuer dabei noch zu ermitteln gewesen sei, stehe der Änderung nach § 129 AO nicht entgegen. Auch in diesem Fall sei es eine rein hypothetische Annahme, d...

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