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BGH Beschluss v. - XI ZB 13/13

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 130 Nr 6 ZPO, § 130a ZPO, § 233 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch Übermittlung eines nicht unterzeichneten Berufungsschriftsatzes; Wahrung der für eine Berufungsbegründung erforderlichen Form bei Übermittlung als Computerfax; Rechtsanwaltsverschulden durch Verletzung der Prüfungspflicht und fehlende Anweisungen an das Kanzleipersonal

Fundstelle(n):
NJW-RR 2015 S. 624 Nr. 10
TAAAE-78785

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