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BSG Urteil v. - B 2 U 17/13 R

Gesetze: § 39 Abs 1 SGB 7, § 39 Abs 2 SGB 7, § 54 Abs 1 SGB 7, § 11 Abs 5 S 1 SGB 5, § 54 Abs 4 SGB 9, § 31 SGB 10, § 8 Abs 1 KVLG 1989, § 9 KVLG 1989 vom , Art 3 Abs 1 GG

(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Regelung gem § 31 SGB 10: nicht als Adressat genannter Dritter - gesetzliche Unfallversicherung - Nebenerwerbslandwirt - Betriebshilfe - Ausschluss der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung gem § 11 Abs 5 SGB 5 - Zuständigkeit eines anderen Unfallversicherungsträgers - Arbeitsunfall während gewerblicher Tätigkeit - Kostenerstattung für einen Betriebshelfer gem § 39 SGB 7 - kein Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG)

Leitsatz

Bei Arbeitsunfällen von landwirtschaftlichen Unternehmern während einer gewerblichen Tätigkeit, für die ein anderer Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig ist, besteht kein Anspruch auf Betriebshilfe.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:260614UB2U1713R0

Fundstelle(n):
MAAAE-78796

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