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BFH Urteil v. - XI R 3/12

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1, UStG § 3 Abs. 12 Satz 1, UStG § 10 Abs. 2, UStG § 10 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 8 Abs. 2 Satz 3, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1, AO § 162

Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur Privatnutzung; Schätzung der Bemessungsgrundlage

Leitsatz

1. Die PKW-Überlassung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung unterliegt der Umsatzsteuer, wenn ein - im Einzelfall zu prüfender - Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung im Sinne eines Entgelts besteht oder wenn die Voraussetzungen einer unentgeltlichen Wertabgabe (wie z.B. bei der PKW-Nutzung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses) gegeben sind.
2. In beiden Fällen kann die Bemessungsgrundlage entsprechend den von der Finanzverwaltung getroffenen Vereinfachungsregelungen geschätzt werden; hierbei handelt es sich jeweils um eine einheitliche Schätzung, die der Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch nehmen kann.
3. Es begründet noch keinen unmittelbaren Zusammenhang im Sinne eines Entgelts zwischen der Nutzungsüberlassung und der Arbeitsleistung, dass die Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW von dem Arbeitgeber an einen Gesellschafter-Geschäftsführer auf dem Dienstverhältnis beruht.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 64 Nr. 1
HFR 2015 S. 70 Nr. 1
EAAAE-78939

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