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BMF - IV C 6 - S 2134/07/10002: 002 BStBl 2014 I S. 1503

Bewertung von mit land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden im Zusammenhang stehenden Milchlieferrechten

Bezug: (BStBl 2003 I S. 78)

1 Zu der Frage der Bewertung von mit land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden im Zusammenhang stehenden Milchlieferrechten nehme ich im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder auf der Grundlage der BStBl 2006 II S. 54 und S. 56), vom (BStBl 2003 II S. 61), vom (BStBl 2006 II S. 64 und S. 67), vom (BStBl 2010 II S. 958), vom (BStBl 2012 II S. 551), vom (BStBl 2011 II S. 210) und vom (BStBl 2011 II S. 171) wie folgt Stellung:

1. Rechtsgrundlagen und Rechtsentwicklung

2 Bei Einführung des § 55 EStG zum war das Recht zur Milchgewinnung und -vermarktung noch ein unselbständiges Recht, das in dem Wirtschaftsgut Grund und Boden mitenthalten war und daher zusammen mit diesem Wirtschaftsgut bewertet wurde. Mit der Milchgarantiemengen-Verordnung (MGV) vom (BGBl 1984 I S. 720) ist mit Wirkung vom in den alten Ländern einschließlich West-Berlin ein Milchlieferrecht, die sog. Milchquotenregelung, eingeführt worden (vgl. §§ 22 und 23 MGV). Es handelt sich um eine Produktionseinschränkung in Form eines durch Verordnung geschaffenen Milchlieferrechtes. Die MGV stellt auf den Milcherzeuger selbst und nicht auf den Eigentümer des Grund ...

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