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FG Köln Urteil v. - 13 K 2292/10 EFG 2014 S. 2164 Nr. 24

Gesetze: EStG § 52 Abs 3 S 3, KStG § 8a Abs 4

Zinsschranke

Holding-Regelung

Leitsatz

Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ist es zur Anwendung der Holding-Regelung in § 8a Abs. 4 KStG ausreichend, dass nur eine Beteiligung gehalten wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 8 Nr. 5
EFG 2014 S. 2164 Nr. 24
KAAAE-79105

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