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BAG Urteil v. - 6 AZR 822/12

Gesetze: § 315 Abs 1 BGB, § 315 Abs 3 S 1 BGB, § 16 Abs 5 S 1 TV-L, § 16 Abs 5 S 2 TV-L, § 16 Abs 5 S 3 TV-L, Art 3 Abs 1 GG

Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

Leitsatz

Die Entscheidung des Arbeitgebers über die Gewährung einer Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs. 5 TV-L ist nach billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB zu treffen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 7 Nr. 47
DB 2015 S. 76 Nr. 1
PAAAE-79433

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