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BGH Beschluss v. - I ZB 34/12

Gesetze: § 83 Abs 1 S 1 MarkenG, § 83 Abs 2 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 1 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 3 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 6 MarkenG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG

Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsverfahren: Beanstandung unterbliebener Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Bundespatentgerichts als Willkürentscheidung und/oder Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - S-Bahn

Leitsatz

S-Bahn

1. Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG kann nicht geltend gemacht werden, eine Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Bundespatentgericht sei entgegen § 83 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 MarkenG willkürlich unterblieben.

2. In einer unterbliebenen Zulassung der Rechtsbeschwerde kann allerdings eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und damit ein Verfahrensmangel im Sinne von § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG liegen.

Fundstelle(n):
WAAAE-79448

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