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BGH Urteil v. - VII ZR 164/12

Gesetze: § 9 Abs 1 AGBG, Art 229 § 5 S 1 BGBEG

Formularmäßiger Bauvertrag: Inhaltskontrolle für eine Gewährleistungsbürgschaft im Altfall

Leitsatz

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 7 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam (im Anschluss an , BauR 2011, 1324 = NZBau 2011, 410).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 6 Nr. 47
NJW 2014 S. 3642 Nr. 50
WM 2015 S. 844 Nr. 17
ZIP 2015 S. 531 Nr. 11
TAAAE-79475

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