Formularmäßiger Bauvertrag: Inhaltskontrolle für eine Gewährleistungsbürgschaft im Altfall
Leitsatz
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 7 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam (im Anschluss an , BauR 2011, 1324 = NZBau 2011, 410).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2014 S. 6 Nr. 47 NJW 2014 S. 3642 Nr. 50 WM 2015 S. 844 Nr. 17 ZIP 2015 S. 531 Nr. 11 TAAAE-79475