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BGH Beschluss v. - IX ZA 20/14

Gesetze: § 4 InsO, § 4a InsO, § 114 ZPO

Insolvenzverfahren: Verfahrenskostenstundung oder Prozesskostenhilfe im insolvenzrechtlichen Beschwerdeverfahren

Leitsatz

Die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens erstreckt sich nicht auf die im Verfahren über einen Rechtsbehelf anfallenden Kosten. Für diese Kosten gelten die Regelungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsprechend.

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 6 Nr. 47
NJW 2014 S. 8 Nr. 48
NJW-RR 2015 S. 180 Nr. 3
WM 2014 S. 2235 Nr. 47
GAAAE-79488

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