Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - XII ZB 257/14

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 117 Abs 1 S 3 FamFG

Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer Familiensache: Glaubhaftmachung unverschuldeter Fristversäumung bei plötzlicher Erkrankung des Verfahrensbevollmächtigten

Leitsatz

Auch bei einer unvorhergesehenen Erkrankung muss ein Rechtsanwalt alle ihm dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Wahrung einer Frist ergreifen. An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte; dies ist glaubhaft zu machen (im Anschluss an , NJW-RR 2013, 1011).

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2882 Nr. 48
DB 2014 S. 2770 Nr. 48
DB 2014 S. 7 Nr. 47
DStR 2015 S. 12 Nr. 4
NJW 2015 S. 171 Nr. 3
WM 2015 S. 450 Nr. 9
KAAAE-79520

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank