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BGH Beschluss v. - XII ZB 385/13

Gesetze: § 260 BGB, § 1605 BGB

Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch Teilauskünfte

Leitsatz

Teilauskünfte eines Ehegatten über seine unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte führen nicht zu einer teilweisen Erfüllung des Auskunftsanspruchs aus § 1605 BGB, solange nicht auch die übrigen Teilauskünfte nebst einer Erklärung des Auskunftsschuldners vorliegen, dass diese in ihrer Gesamtheit den Auskunftsanspruch vollständig erfüllen sollen.

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 3647 Nr. 50
EAAAE-79522

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