Gesetze: Art 4 § 1 Abs 2 S 2 KARG, § 8 KÄV/KZÄVG HE, § 85 Abs 4 SGB 5, § 5 Abs 1 S 1 ErwHVGrs HE vom , § 5 Abs 1 S 3 ErwHVGrs HE vom , § 5 Abs 3 ErwHVGrs HE vom , § 5a ErwHVGrs HE vom , § 8 Abs 1 ErwHVGrs HE vom , Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG
Vertragsärztliche Versorgung - Sicherstellung der Altersversorgung der Vertragsärzte in Hessen - Grundrechte - konzeptionell gleichmäßige Lastenverteilung auf aktive und ehemalige Vertragsärzte - Verfassungsmäßigkeit der Erweiterten Honorarverteilung - Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Berücksichtigung der Vergütung "technischer Leistungen"
Leitsatz
Wird die Altersversorgung der Vertragsärzte durch eine Teilnahme an der Verteilung der Gesamtvergütung sichergestellt, gebieten die Grundrechte eine konzeptionell gleichmäßige Lastenverteilung auf aktive und ehemalige Vertragsärzte.