Begründung einer doppelten Haushaltsführung: Wohnen am Beschäftigungsort
Leitsatz
1. Eine Wohnung dient dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen. Die Entscheidung darüber, ob die Wohnung so gelegen ist, dass der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise täglich von dort seine Arbeitsstätte aufsuchen kann, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht. Die Antwort darauf kann nur aufgrund der Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles gegeben werden und ist von den individuellen Verkehrsverbindungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abhängig. 2. Bei einer Entfernung von 83 km und einer Fahrzeit von weniger als einer Stunde handelt es sich um eine in der heutigen Zeit üblichen Pendelstrecke und Pendelzeit.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 10 Nr. 1 BFH/PR 2013 S. 6 Nr. 12 EStB 2015 S. 19 Nr. 1 HFR 2015 S. 24 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2015 S. 156 StBW 2014 S. 973 Nr. 25 AAAAE-79665