Verjährungsunterbrechung nach § 231 Abs. 1 Satz 1 AO durch eine EMA-Online-Anfrage durch die Finanzbehörde
Leitsatz
1. Die EMA-Online-Anfrage des Finanzamts entfaltet die für eine Verjährungsunterbrechung nach § 231 Abs. 1 Satz 1 AO erforderliche Außenwirkung. Ihre verjährungsunterbrechende Wirkung ist nicht davon abhängig, dass der Zahlungspflichtige von dieser Anfrage erfährt. Maßgebend ist allein, dass das Finanzamt den Entschluss fasst, seinen Zahlungsanspruch durchzusetzen, und dies über den rein innerdienstlichen Bereich hinaus nach außen sichtbar wird. 2. Die Finanzbehörden tragen die Feststellungslast, dass tatsächlich eine EMA-Online-Anfrage durchgeführt worden ist. 3. Für den Eintritt einer Verjährungsunterbrechung kommt es nicht darauf an, dass zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche die zweckmäßigste Maßnahme ergriffen wird.
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Fundstelle(n): AO-StB 2015 S. 260 Nr. 9 AO-StB 2015 S. 75 Nr. 3 BFH/NV 2015 S. 4 Nr. 1 HFR 2015 S. 101 Nr. 2 UAAAE-79667