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FinMin Rheinland-Pfalz - S 2230 A - St 31 1/St 31 5

Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte für das Kalenderjahr 2012

Soweit die nachfolgenden Ausführungen in den Tz. 1 – 2 zur Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirten (LuF) gegenüber den grundlegenden Anordnungen lt. Ergänzungen oder Änderungen beinhalten, sind diese durch Randstrich, der allerdings nicht in InfO dargestellt werden kann, kenntlich gemacht.

1 Allgemeines

Für die Einkommensbesteuerung der LuF für das Kalenderjahr (Kj.) 2012 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2012/2013 gelten die grundlegenden Anordnungen in der soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

2 Schätzungslandwirte

2.1 Allgemeines

Die Grundsätze zur Schätzung des Gewinns von LuF gelten weiterhin uneingeschränkt (siehe Tz. 2 ff. der ).

2.2 Schätzungsausgangsbetrag

2.2.1 Einteilung der Betriebe

Die bisher maßgebende Einteilung der landwirtschaftlichen Betriebe bleibt unverändert bestehen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wird sie dennoch nachfolgend aufgeführt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
1
2
3
4
5
Einteilung in die Gruppen
Getreidebau
Hackfruchtbau
Veredelung
Milchvieh
Futterbau
Anbauflächen in % ...

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