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BMF - IV C 1 - S 1980-1/13/10007: 004

Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz (InvStG);

Aufteilung der allgemeinen Werbungskosten nach § 3 Absatz 3 InvStG i. d. F. des AIFM-Steueranpassungsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BVI hat in einem Schreiben vom zwei ergänzende Fragen zur Aufteilung der allgemeinen Werbungskosten nach § 3 Absatz 3 InvStG gestellt. Und zwar bittet er um Bestätigung,

  • dass es ausreichend sei, wenn die Werbungskostenaufteilung auf der Ebene 2 auf der Basis der Verlustverrechnungstöpfe – ohne Berücksichtigung weiterer Unterkategorien – erfolgt und

  • dass Abweichungen, die sich aufgrund von Hedginggeschäften zur Währungsabsicherung verschiedener Anteilscheinklassen ergeben (z. B. befinden sich in einem Investmentfonds Wertpapiere, die in USD notieren; eine Anteilklasse notiert in USD, eine andere in EUR, weshalb hier eine Währungsabsicherung erfolgt), nicht wesentlich im Sinne der Tz. 2 des Schreibens seien.

Die Antworten auf diese beiden weiteren Fragen habe ich zur besseren Verständlichkeit in die bereits an Sie versandte Antwort () eingefügt. Die Ergänzungen in Textziffer 1.c. und 2. sind im Fettdruck kenntlich gemacht.

Das ergänzte Schreiben lautet wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Schreibe...BGBl 2013 I Seite 4318

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