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BFH Urteil v. - I R 57/12

Gesetze: EStG § 50c Abs. 1, EStG § 50c Abs. 4, EStG § 50c Abs. 7, EG Art. 56, EGVtr Art. 73b, AEUV Art. 63, UmwStG § 4 Abs. 5

Sperrbetrag nach § 50c EStG a.F. (zweiter Rechtsgang in der Rs. "Glaxo Wellcome")

Leitsatz

Dem Steuerpflichtigen ist im Wege einer sog. geltungserhaltenden Reduktion des Wortlauts des § 50c Abs. 4 Satz 1 EStG 1990 die Möglichkeit einzuräumen, den Nachweis zu erbringen, dass die Anschaffungskosten der Anteile eine Abgeltung eines Körperschaftsteuerguthabens an den nicht anrechnungsberechtigten Veräußerer der Anteile nicht einschließen (vergleiche "Glaxo Wellcome" und . Ein solcher Nachweis war dem Steuerpflichtigen im zweiten Rechtsgang nicht gelungen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 11 Nr. 1
GmbH-StB 2015 S. 59 Nr. 3
GmbHR 2015 S. 42 Nr. 1
BAAAE-80047

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