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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 10 SB 80/13

Streitig ist die Erstattung des Betrages, den die Klägerin für eine an sie ausgegebene Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr entrichtet hat.

Fundstelle(n):
RAAAE-80166

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