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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 16 KR 388/13

Streitig ist die Höhe der von der Klägerin zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung und insoweit insbesondere des vom Einkommen des Ehemannes der freiwillig versicherten Klägerin nach § 240 Abs. 5 SGB V abzusetzenden Betrages.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAE-80169

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