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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 3263/12 EFG 2015 S. 111 Nr. 2

Gesetze: EStG § 9c Abs. 1EStG § 22 Nr. 4 S. 2 EStG § 32 Abs. 1EStG § 9 Abs. 5 S. 1

Kein Ausschluss der Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten einer Europaabgeordneten aufgrund mandatsbedingter Aufwandsentschädigung

Leitsatz

Kinderbetreuungskosten einer Europaabgeordneten, die nach § 9c EStG wie Werbungskosten zu berücksichtigen sind, fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 22 Nr. 4 S. 2 EStG, da es sich nicht um mandatsbedingte Aufwendungen handelt, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wurde.

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Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 111 Nr. 2
OAAAE-80436

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