Erhöhte Absetzungen i.S. des § 7i EStG nur bei objektbezogener Bescheinigung
Leitsatz
1. Ein Steuerpflichtiger kann die Förderung von Baumaßnahmen nach § 7i EStG nur in Anspruch nehmen, wenn er die Voraussetzungen des § 7i Abs. 1 EStG durch eine objektbezogene Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde nachweist. 2. Im Falle von Wohneigentum ist die Bescheinigung für die jeweilige Eigentumswohnung auszustellen. Eine Bescheinigung, die sich lediglich auf das Gesamtgebäude bezieht, genügt nicht. Es reicht nicht aus, wenn der Bauträger oder ein sonstiger Dritter statt der zuständigen Denkmalbehörde den Gesamtbetrag auf die Wohneinheiten aufteilt.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 194 Nr. 2 HFR 2015 S. 217 Nr. 3 StBW 2015 S. 45 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2015 S. 74 KAAAE-80498