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BFH Beschluss v. - VI B 52/14

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 107

Widerspruch zwischen Tenor des Urteils und den Entscheidungsgründen kein Verfahrensmangel; Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 217 Nr. 2
BAAAE-80504

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