Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen Annahmeverzugs - Leistungsfähigkeit - unwirksame Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung - Restitutionsklage - zweistufige Ausschlussfrist - Verjährung
Leitsatz
Fordert eine tarifvertraglich geregelte Ausschlussfrist in ihrer zweiten Stufe die gerichtliche Geltendmachung, entfällt die fristwahrende Wirkung einer Bestandsschutzklage für vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängige Ansprüche nicht mit der formellen Rechtskraft des Urteils, wenn dieses auf eine Restitutionsklage hin aufgehoben wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2015 S. 52 Nr. 1 DB 2014 S. 7 Nr. 50 DB 2015 S. 75 Nr. 1 NJW 2015 S. 720 Nr. 10 NJW 2015 S. 8 Nr. 6 SAAAE-80533