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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 6267/11

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 12 Nr. 1

Kein Werbungskostenabzug bei überwiegend familiärer Veranlassung von Aufwendungen des selbst nicht an der GmbH beteiligten Geschäftsführers zugunsten der Gesellschaft

Leitsatz

Aufwendungen des selbst nicht an der GmbH beteiligten Geschäftsführers infolge der Inanspruchnahme aus einer zugunsten der Gesellschaft eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung sowie zur Refinanzierung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Eingehung der Bürgschaft sowie die Einräumung des Darlehens überwiegend durch das familiäre Näheverhältnis zum Alleingesellschafter veranlasst waren.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2015 S. 103 Nr. 4
HAAAE-80781

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