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BAG Urteil v. - 9 AZR 1025/12

Gesetze: Art 267 AEUV, Art 288 Abs 3 AEUV, § 559 Abs 1 ZPO, § 14 Abs 2 TzBfG, § 134 BGB, § 138 BGB, § 242 BGB, § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 1 Abs 2 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 1 AÜG

Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht sowie über die Eingruppierung der Klägerin.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 13 Nr. 7
IAAAE-81047

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