Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Wirksamkeit der Abtretung eines Anspruchs auf Erstattung von Sachverständigenkosten durch einen Sachverständigen an ein Factoring-Unternehmen
Leitsatz
Die Abtretung einer Forderung (hier: des durch einen Verkehrsunfall Geschädigten auf Erstattung von Sachverständigenkosten) durch einen Sachverständigen an ein Factoring-Unternehmen, das nicht über eine Registrierung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG verfügt, ist wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 RDG in Verbindung mit § 3 RDG gemäß § 134 BGB nichtig, wenn das Factoring-Unternehmen nicht das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung übernimmt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2014 S. 2829 Nr. 49 DB 2014 S. 7 Nr. 49 NJW 2015 S. 397 Nr. 6 WM 2014 S. 2335 Nr. 49 ZIP 2014 S. 2398 Nr. 49 MAAAE-81063