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BGH Urteil v. - VI ZR 15/14

Gesetze: § 249 BGB, § 826 BGB, WoFG

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines Wohnbauförderungsdarlehens

Leitsatz

Werden aus öffentlichen Mitteln Wohnbauförderungsdarlehen infolge falscher Angaben einem Bauherrn gewährt, der die Voraussetzungen für die Leistung dieser Subvention (hier: nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes - WoFG) nicht erfüllt, besteht der Schaden des Darlehensgebers schon in der Eingehung der Darlehensverpflichtung mit dem nicht förderungswürdigen Bauherrn (Fortführung von Senatsurteil vom , VI ZR 306/03, BGHZ 161, 361).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2015 S. 275 Nr. 5
WM 2014 S. 2318 Nr. 49
UAAAE-81069

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