Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines Wohnbauförderungsdarlehens
Leitsatz
Werden aus öffentlichen Mitteln Wohnbauförderungsdarlehen infolge falscher Angaben einem Bauherrn gewährt, der die Voraussetzungen für die Leistung dieser Subvention (hier: nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes - WoFG) nicht erfüllt, besteht der Schaden des Darlehensgebers schon in der Eingehung der Darlehensverpflichtung mit dem nicht förderungswürdigen Bauherrn (Fortführung von Senatsurteil vom , VI ZR 306/03, BGHZ 161, 361).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW-RR 2015 S. 275 Nr. 5 WM 2014 S. 2318 Nr. 49 UAAAE-81069