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Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2015
Bezug:
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2015 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl EU 2014 Nr. C 396 S. 6) veröffentlicht. Zu Ihrer Information übersende ich in der Anlage einen Abdruck dieser Liste.
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN
MEHRWERTSTEUER
(MWST.)
BEFREITES
ANLAGEGOLD
Liste der Goldmünzen, die die Kriterien von Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen
Gültig für das
Jahr 2015
(2014/C 396/06)
ERLÄUTERUNG
Diese Liste berücksichtigt die Beiträge der Mitgliedstaaten, die innerhalb der in Artikel 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gesetzten Frist bei der Kommission eingegangen sind.
Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 344 erfüllen und in diesen Mitgliedstaaten deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Kalenderjahres 2015 von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen ...