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OFD Magdeburg - S 7300-123-St 244

Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei berichtigten Rechnungen –  (Pannon Gép Centrum)

In seiner Entscheidung vom (, Pannon Gép Centrum kft, UR 2010, 693) führt der EuGH aus, dass der aufgrund fehlerhafter Angaben in einer Rechnung ursprünglich zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuerabzug erhalten bleibt, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind und der Steuerpflichtige der Finanzbehörde vor Erlass ihrer Entscheidung eine berichtigte (ordnungsgemäße) Rechnung zugeleitet hat.

  1. Folgerechtsprechung

    Mehrere Finanzgerichte gingen in der Folge davon aus, dass eine Rechnungsberichtigung auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Pannon Gép keine Rückwirkung zukomme, weil sich der EuGH nicht ausdrücklich zu dieser Problematik geäußert habe.

    Eine Rückwirkung trotz des EuGH-Urteils in Sachen Pannon Gép lehnen ab:

    UR 2010, 863 (, BFH/NV 2011, 1404 Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet abgewiesen)

    , DStRE 2011, 1337 (bestätigt durch , BFH/NV 2013, 2041

    , UR 2011, 505, EFG 2011, 1295

    , EFG 2013, 168 (, BFH/NV 2013, 1426; Revisio...

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