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FG Köln Beschluss v. - 10 V 2123/14 EFG 2015 S. 135 Nr. 2

Gesetze: FGO § 69 Abs 4 S 2, FGO § 100 Abs 1 S 4, AO § 80 Abs 8

Hilfeleistung in Steuersachen

Zurückweisung als aussetzungsfähiger Verwaltungsakt

Leitsatz

1) Bei der Zurückweisung als Prozessbevollmächtigten es sich um einen Verwaltungsakt, so dass vorläufiger Rechtsschutz im Wege der Aussetzung der Vollziehung zu erlangen ist.

2) Die Mitteilung der Zurückweisung an den Vertretenen stellt keinen Vollzug der Zurückweisungsverfügung dar.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 135 Nr. 2
IAAAE-81248

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