Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - Kirchliches Selbstbestimmungsrecht - Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuchs während der Arbeitszeit
Leitsatz
Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer anderen Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu einem zumindest neutralen Verhalten gegenüber der Evangelischen Kirche nicht in Einklang zu bringen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2483 Nr. 41 BB 2014 S. 3059 Nr. 50 DB 2014 S. 15 Nr. 41 DB 2014 S. 2975 Nr. 51 DB 2014 S. 7 Nr. 49 DStR 2014 S. 2245 Nr. 45 NJW 2014 S. 8 Nr. 52 CAAAE-81344