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BSG Urteil v. - B 12 KR 25/12 R

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Erstattung einbehaltener Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (sPV) aus Bezügen einer Pensionskasse sowie die Feststellung, dass diese nicht zur Beitragsbemessung herangezogen werden dürfen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:230714UB12KR2512R0

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 1260 Nr. 23
IAAAE-81381

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