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BSG Urteil v. - B 12 KR 26/12 R

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Erstattung einbehaltener Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (sPV) aus Bezügen einer Pensionskasse sowie die Feststellung, dass diese Bezüge nicht in voller Höhe zur Beitragsbemessung herangezogen werden dürfen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:230714UB12KR2612R0

Fundstelle(n):
SAAAE-81382

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