Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 11 AL 7/14 R

Gesetze: § 118 Abs 1 Nr 2 SGB 3 vom , § 122 Abs 1 S 1 SGB 3, § 125 Abs 1 S 1 SGB 3, § 125 Abs 1 S 3 SGB 3, § 125 Abs 1 S 4 SGB 3

Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit - Anspruchsvoraussetzung der persönlichen Arbeitslosmeldung - Vertretung bei gesundheitlichen Einschränkungen - Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens des Vertreters

Leitsatz

Der Vertreter vertritt den an der persönlichen Arbeitslosmeldung aus gesundheitlichen Gründen gehinderten Arbeitslosen bei Vornahme dieser Handlung und muss sich - ebenso wie dieser - persönlich bei der Agentur für Arbeit melden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:231014UB11AL714R0

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 10 Nr. 18
FAAAE-81395

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank