Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung: keine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung durch Nichterwähnen der elektronischen Form der Einspruchseinlegung; Bedeutung des Bilanzenzusammenhangs im Rahmen einer Feststellung nach § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG
Leitsatz
1. Durch das Nichterwähnen der elektronischen Form der Einspruchseinlegung liegt keine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung vor, die es dem Steuerpflichtigen ermöglichen würde, einen Einspruch binnen eines Jahres seit Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben. Es reicht aus, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt. Der Senat schließt sich insoweit dem an. 2. Es ist zweifelhaft, ob die Frage des Bilanzenzusammenhangs im Rahmen einer Feststellung gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG 2002 von Bedeutung sein kann.
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Fundstelle(n): Nr. 2/2015 S. 119 BFH/NV 2015 S. 148 Nr. 2 UAAAE-81445