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BFH Urteil v. - I R 83/12

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1 Satz 2, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 118 Abs. 2, FGO § 126 Abs. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 26, EStG § 1 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Keine Bindung des FG an Feststellung eines zuvor geführten Rechtsstreits

Leitsatz

Hatte der BFH im ersten Rechtsgang das Urteil des Finanzgerichts (FG) im Verfahren gegen einen Einkommensteuerzusammenveranlagungsbescheid des Klägers und seiner damaligen Ehefrau aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen, und hatte das FG daraufhin den Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und hat das Finanzamt sodann einen den Kläger einzeln veranlagenden Einkommensteuerbescheid erlassen, besteht im zweiten Rechtsgang hinsichtlich der Frage des inländischen Wohnsitz des Klägers keine verfahrensrechtliche Bindung an die tatrichterlichen Feststellungen im Vorprozess.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 211 Nr. 2
HFR 2015 S. 265 Nr. 3
EAAAE-81446

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