Keine Begrenzung des Abzugs von Erwerbsaufwand bei fehlenden Einnahmen
Leitsatz
1. Trotz des Kaufpreises von 0 € ist eine entgeltliche Anteilsübertragung und damit eine Veräußerung auch dann anzunehmen, wenn objektiv wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden. 2. Der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG ist jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat (vergleichbar ). 3. Der Veräußerungstatbestand des § 17 EStG bezieht sich auf einzelne Anteile als rechtlich selbständige Wirtschaftsgüter. Die Frage, ob aus einzelnen Anteilen Einnahmen erzielt wurden, ist unabhängig davon zu beantworten, ob die Beteiligungsgrenze des § 17 Abs. 1 EStG erreicht ist oder nicht.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 198 Nr. 2 EStB 2015 S. 18 Nr. 1 GmbH-StB 2015 S. 58 Nr. 3 GmbHR 2015 S. 153 Nr. 3 HFR 2015 S. 310 Nr. 4 StBW 2015 S. 85 Nr. 3 YAAAE-81448