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Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen)
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem , BStBl 2013 I S. 1627, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl 2013 II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2014 I S. 1620, geändert worden ist, wie folgt geändert:
I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „4.17.1 Menschliches Blut und Frauenmilch” durch die Angabe „4.17.1 Menschliche Organe, menschliches Blut und Frauenmilch” ersetzt.
Das Abkürzungsverzeichnis wird wie folgt geändert:
Nach der Angabe „BMWF = Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen” wird die Angabe „BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz” eingefügt.
Nach der Angabe „CEREC = Ceramic Reconstruction (Keramische Rekonstruktion)” wird die Angabe „DB = Der Betrieb” gestrichen.
Abschnitt 1.6 Abs. 7 Nr. 3 wird ...