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FG München  v. - 8 K 2177/14 EFG 2015 S. 242 Nr. 3

Gesetze: FGO § 65, FGO § 62

Wirksamkeit von Prozesshandlungen eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten

Leitsatz

Wird ein Prozessbevollmächtigter zurückgewiesen, bleiben bis zur Zurückweisung vorgenommene Prozesshandlungen wirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 242 Nr. 3
DAAAE-81711

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