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BFH Beschluss v. - X B 223/13

Gesetze: EStG § 9, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 19, EStG § 33, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, GG Art. 103 Abs. 1

Zahlungen des zum Versorgungsausgleich verpflichteten Ehegatten im Zusammenhang mit einer betrieblichen Altersversorgung weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 202 Nr. 2
PAAAE-81759

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