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BFH Urteil v. - III R 52/12

Gesetze: AO § 227, AO § 233a

Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur; Entscheidung inhaltsgleich mit Urteil vom III R 53/12; kein Widerspruch zum

Leitsatz

Die Frage, ob die Festsetzung von Zinsen unbillig ist, hängt nur von den Verhältnissen des jeweiligen Zinsschuldners ab; die Verhältnisse eines anderen Rechtssubjekts bleiben insoweit außer Betracht. Ein Zinserlass ist daher nicht geboten, wenn sich infolge einer Verrechnungspreiskorrektur einerseits die Körperschaftsteuer einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Kapitalgesellschaft mindert und diese infolge des Fehlens einer dem § 233a AO entsprechenden Regelung dort keine Erstattungszinsen beanspruchen kann, und sich andererseits infolge der Gewinnerhöhung einer inländischen (Schwester-)Mitunternehmerschaft die Einkommensteuer des inländischen Anteilseigners erhöht.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
PAAAE-81772

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