Notwendige Beiladung eines nach Klageerhebung aus der Personengesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafters; kein Rechtsmittel des fehlerhaft nicht Beigeladenen
Leitsatz
1. Im Verfahren einer Personengesellschaft gegen den Gewinnfeststellungsbescheid ist auch ein Gesellschafter nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen, der erst während eines bereits in Gang gesetzten Klageverfahrens aus der Gesellschaft ausgeschieden ist. 2. Zwar ist eine unzulässige Revision grundsätzlich durch Beschluss zu verwerfen. Haben aber zwei Beteiligte Revision eingelegt und ist davon die eine zulässig, die andere unzulässig, kann der Senat insgesamt über beide Revisionen durch Urteil entscheiden. 3. Der fehlerhaft nicht Beigeladene kann die unterlassene Beiladung nicht selbst mit einem Rechtsmittel gegen das ohne seine Beteiligung ergangene Urteil geltend machen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 209 Nr. 2 JAAAE-81774