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BFH Urteil v. - VIII R 21/11

Gesetze: EStG § 12 Nr. 4, StPO § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

Kein Betriebsausgabenabzug für Zahlung der gegen einen Gesellschafter im Steuerstrafverfahren festgesetzten Auflage durch eine GbR

Leitsatz

1. Übernimmt eine Steuerberatungs-GbR die Zahlung der gegen einen ihrer Gesellschafter wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung festgesetzten Auflage nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO, scheidet ein Abzug als Betriebsausgabe der GbR auch dann aus, wenn die fragliche Straftat im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit der GbR stand.
2. Der aufgrund der Nichtabziehbarkeit der Auflage entsprechend zu erhöhende steuerliche Gesamthandsgewinn ist auch dann nach dem gesellschaftsvertraglichen Verteilungsschlüssel auf die Gesellschafter zu verteilen, wenn hinsichtlich der Auflage eine abweichende Gewinnverteilungsabrede getroffen worden ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 191 Nr. 2
DStR 2015 S. 1590 Nr. 28
DStRE 2015 S. 647 Nr. 11
HFR 2015 S. 326 Nr. 4
PStR 2015 S. 28 Nr. 2
StBW 2015 S. 128 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2015 S. 271
Ubg 2015 S. 429 Nr. 7
wistra 2015 S. 153 Nr. 4
EAAAE-81780

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