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BFH Urteil v. - VIII R 28/12

Gesetze: AO § 233a, GG Art. 20 Abs. 3, EStG § 20 Abs. 12 Nr. 7 Satz 3, EStG § 52a Abs. 8 Satz 2, EStG § 12 Nr. 3

Erstattungszinsen als steuerbare Erträge aus Kapitalforderungen i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i. d. F. des JStG 2010

Leitsatz

1. Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Erträge aus Kapitalforderungen i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010. § 12 Nr. 3 EStG steht dem nicht entgegen.
2. § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2010, nach dem die materielle Norm (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010) auch rückwirkend auf noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen anzuwenden ist, verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.
3. Vergleichbar .

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Fundstelle(n):
OAAAE-81781

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