Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt - Auslandsstudium
Leitsatz
1. Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt.
2. Für die Beibehaltung eines Inlandswohnsitzes im Hause der Eltern bei mehrjährigen Auslandsaufenthalten reichen nur kurze, üblicherweise durch die Eltern-Kind-Beziehung begründete Besuche regelmäßig nicht aus. Dies ist bei lediglich kurzzeitigen Aufenthalten —zwei bis drei Wochen pro Jahr— nach der Lebenserfahrung der Fall.
3. Für die Beibehaltung eines Wohnsitzes sind die tatsächlichen Verhältnisse ohne Rücksicht auf subjektive Momente oder Absichten entscheidend.
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Fundstelle(n): BStBl 2015 II Seite 655 AO-StB 2015 S. 40 Nr. 2 BFH/NV 2015 S. 266 Nr. 2 BFH/PR 2015 S. 88 Nr. 3 BStBl II 2015 S. 655 Nr. 12 DStR 2015 S. 8 Nr. 1 DStRE 2015 S. 145 Nr. 3 EStB 2015 S. 52 Nr. 2 FR 2015 S. 567 Nr. 12 HFR 2015 S. 255 Nr. 3 IStR 2015 S. 144 Nr. 4 NJW 2015 S. 576 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 1/2015 S. 10 PIStB 2015 S. 148 Nr. 6 StB 2015 S. 2 Nr. 1 StBW 2015 S. 123 Nr. 4 StBW 2015 S. 137 Nr. 4 GAAAE-81788