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LSG Bayern Urteil v. - L 11 AS 662/13

Streitig ist die teilweise Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und die Erstattung von 1.122,98 EUR wegen der Erstattung zuviel entrichteter Einkommensteuer bzw. zuviel entrichteten Solidaritätszuschlages (Steuererstattung).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAE-81838

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