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BAG Urteil v. - 5 AZR 109/13

Gesetze: § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 3 Abs 1 TVG, § 3 Abs 3 TVG, § 4 Abs 5 TVG, § 1 TVG

(Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Verrechnung Tarifentgelt mit übertariflichem Gesamtentgelt - § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)

Leitsatz

Wird ein Entgelt vereinbart, das sich aus einem Tarifentgelt und einer Zulage zusammensetzt, und erweist sich später dieses Tarifentgelt aus Rechtsgründen als zu niedrig angesetzt, besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistung der unverminderten Zulage neben dem erhöhten Tarifentgelt nur dann, wenn die Zulage als selbständiger, anrechnungsfester Bestandteil der Gesamtvergütung vereinbart ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 116 Nr. 3
DB 2015 S. 136 Nr. 3
DB 2015 S. 8 Nr. 1
EAAAE-81848

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