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Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2296b.1.1-5/2 St32

Einzelfragen zum § 35a EStG

1. Adressatenkreis

Diese Verfügung richtet sich an die Beschäftigten in den Veranlagungs- und Rechtsbehelfsstellen sowie in den Servicezentren.

2. Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen, die auf öffentlichem Gelände durchgeführt werden ( bzw. )

Nach Rdnr. 9 des ( BStBl. 2014 I S. 75) zur Anwendung des § 35a EStG sind bei Dienstleistungen, die sowohl auf öffentlichem Gelände als auch auf Privatgelände durchgeführt werden (z. B. Straßen- und Gehwegreinigung, Winterdienst) nur die anteiligen Aufwendungen für die Dienstleistungen auf dem Privatgelände begünstigt.

Im Gegensatz dazu hat der , entschieden, dass in Fällen, in denen der Steuerpflichtige zur Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh-)Wegen verpflichtet ist und er damit eine Firma beauftragt, die entstandenen Kosten auch insoweit begünstigt sind, als sie auf die Dienstleistung auf dem öffentlichen Gelände entfallen. Mit , hat der BFH außerdem entschieden, dass die auf das öffentliche Gelände vor dem Grundstück entfallenden Aufwendungen für den Anschluss eines Grundstücks an zentrale Anlagen...

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