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BGH Urteil v. - X ZR 32/14

Gesetze: § 119 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 97 Abs 1 GWB

Vergabeverfahren: Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme bei Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot - Fahrbahnerneuerung II

Leitsatz

Fahrbahnerneuerung II

Die Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann einen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Bieters darstellen. Die Schwelle zu einem solchen Pflichtenverstoß ist überschritten, wenn dem Bieter aus Sicht eines verständigen öffentlichen Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem irrig kalkulierten Preis als einer auch nur annähernd äquivalenten Gegenleistung für die zu erbringende Bau-, Liefer- oder Dienstleistung zu begnügen (Weiterführung von , BGHZ 139, 177).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2817 Nr. 47
NJW 2015 S. 1513 Nr. 21
WM 2015 S. 1027 Nr. 21
ZIP 2014 S. 95 Nr. 49
SAAAE-82033

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